21 Euro Jahresbeitrag 

Antragsformular

GUV/FAKULTA ist die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften". Sie ist keine Versicherung sondern eine Einrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), in der sich seine Mitglieder zusammengeschlossen haben. Sie schützen sich damit gegen Risiken beim beruflichen Fahren und Transportieren. 
Der GUV/FAKULTA-Schutz ist unverzichtbar.

Mehr Geld im Notfall

Mit umfassenden Leistungserweiterungen bietet die GUV/FAKULTA - bei gleichbleibendem Beitrag von 21 Euro im Jahr - noch mehr finanzielle Absicherung für ihre Mitglieder. Die Schadenersatzbeihilfe sowie die Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt, Dienstunfähigkeit und Erwerbsminderung sowie für Hinterbliebene werden zum 1. Januar 2016 ausgeweitet. Das hat der Verwaltungsausschuss der gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtung Ende November beschlossen.

Eine Schadenersatzbeihilfe für Mitglieder leistet die GUV/FAKULTA nach Lage des Einzelfalles, wenn der Arbeitgeber oder Dienstherr den Angestellten oder Beamten begründet auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Die neue Unterstützungsordnung regelt nun detailliert, dass das auch bei Dienstschlüsselverlust und Schäden an Dienstfahrzeugen gilt, wenn nicht andere Versicherungen vorrangig greifen, etwa die Kaskoversicherung. Außerdem wurde konkretisiert, dass die Schadenersatzbeihilfe auch dann geleistet werden kann, wenn andere Personen oder die Umwelt geschädigt worden sind.

Das Krankenhaustagegeld für Krankenhausaufenthalte ab 48 Stunden wird grundsätzlich erhöht. Bisher wurden mindestens 200 und maximal 400 Euro gezahlt. Ab Januar beträgt der pauschale Satz für einen Aufenthalt von mindestens 48 Stunden 300 Euro, ab dem dritten Krankenhaustag je Tag zusätzlich 10 Euro, und zwar bis zu insgesamt 600 Euro.

Wer erwerbsunfähig wurde, erhielt bislang einen Unterstützungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Künftig wird es beinahe die fünffache Summe geben. Bei vollständiger Erwerbsminderung – den Begriff der »Erwerbsunfähigkeit« gibt es im maßgeblichen Sozialgesetzbuch VI nicht mehr – zahlt die GUV/FAKULTA dem Mitglied einmalig 12.000 Euro.

Mehr als verdoppelt wurde die Unterstützung von Hinterbliebenen. Erhielten sie bei Tod des Mitglieds durch Arbeits- oder Dienstunfall bisher 2.500 Euro als Einmalzahlung, sind es nun 6.000 Euro. Außerdem kann Hinterbliebenen Unterstützung zur Wahrung ihrer Interessen und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Unfalltod gewährt werden.

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